beratungswerk. Passung prüfen
Programm & FristenJörg Grimm

BAFA 2027: Was Berater jetzt vorbereiten sollten

Neue Fristgrenzen, 40 Beratungsstunden und digitale Anmeldung: die angekündigten Änderungen für Anträge ab Januar 2027.

Das Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird verlängert. Das BAFA hat dazu im Oktober 2026 Änderungen angekündigt. Sie gelten für Zuwendungsanträge ab dem 1. Januar 2027. Wer bestehende Fälle und neue Anträge parallel betreut, sollte diese Grenze in seinen Unterlagen sichtbar machen.

Die Verlängerung setzt die Förderkontingente nicht zurück

Es bleibt bei höchstens zwei geförderten Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf innerhalb der Richtliniendauer. Die Verlängerung eröffnet kein zusätzliches Kontingent von fünf Beratungen. Prüfe deshalb vor einem neuen Antrag auch die bereits genutzten Beratungen des Unternehmens. Für die Zuordnung zum Jahreskontingent zählt der Zeitpunkt der Antragstellung.

Ende 2028 endet auch die Nachweisfrist

Die geänderte Richtlinie gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Grundsätzlich müssen die vollständigen Nachweise spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens vorliegen. Zum Programmende verkürzt sich dieser Zeitraum entsprechend. Ein spät gestellter Antrag verschafft also keine zusätzlichen sechs Monate über das Jahresende 2028 hinaus.

Aus fünf Tagen werden ausdrücklich 40 Stunden

Die maximale Beratungsdauer wird ausdrücklich auf 40 Stunden begrenzt. Die Zeit muss nicht zusammenhängend erbracht werden; Berichterstellung und Reisezeiten dürfen außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Für die praktische Vorbereitung empfiehlt sich eine nachvollziehbare Stundenübersicht je Auftrag. Im Beratungsbericht sind das Datum jedes Beratungstags und die jeweiligen Stunden anzugeben. Dauert eine Beratung insgesamt länger als 40 Stunden, ist sie nicht förderfähig. Sie darf für die Förderung nicht auf 40 Stunden reduziert werden.

Formulare und Zahlungsnachweise ändern sich

Das verpflichtende Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner für junge Unternehmen entfällt für Anträge ab 2027. Die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung sowie die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur EU-Grundrechtecharta werden in das Verwendungsnachweisformular integriert. Der Antragsteller unterschreibt dieses Formular; der Beratungsbericht wird weiterhin von Antragsteller und Berater unterschrieben.

Laut BAFA können künftig auch aus dem Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeigen als Zahlungsnachweis dienen, wenn sie die erforderlichen Zahlungsangaben enthalten. Das BAFA kann dennoch einen Kontoauszug nachfordern. Bewahre deshalb den vollständigen Zahlungsnachweis weiterhin geordnet auf. Die Umsatzanzeige muss insbesondere Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum enthalten. Ein Buchungsbeleg oder eine Zahlungsanweisung genügt nicht.

ELSTER oder BundID rechtzeitig vorbereiten

Das BAFA kündigt für Januar 2027 eine verpflichtende digitale Authentifizierung über ELSTER oder BundID an. Einzelheiten sollen noch folgen. Prüfe frühzeitig, welcher Zugang für den jeweiligen Antragsteller vorhanden ist, und verfolge die weiteren Mitteilungen des BAFA. Die konkrete Einrichtung richtet sich nach den dann veröffentlichten Vorgaben.

Was du jetzt an deinen Abläufen ändern kannst

  • Trenne Vorlagen für Anträge bis Ende 2026 und ab Januar 2027.
  • Prüfe bei neuen Fällen das bisher genutzte Förderkontingent.
  • Ergänze die absolute Nachweisfrist zum 31. Dezember 2028 in deiner Fristenkontrolle.
  • Tausche Formulare und Merkblätter gegen die für den jeweiligen Antrag geltende Fassung aus.

Unverändert wichtig: Erst nach dem Informationsschreiben darf die Beratung beginnen. Auch der Abschluss des Beratungsvertrags zählt nach der Richtlinie bereits als Beginn. Das Informationsschreiben ist noch keine endgültige Bewilligung; darüber entscheidet das BAFA nach Prüfung der Antrags- und Nachweisunterlagen.

Quellen und Stand

Quellen zuletzt geprüft am 07.11.2026. Allgemeine Information, keine Prüfung eines einzelnen Förderfalls. Maßgeblich sind die für deinen Antrag geltenden Unterlagen der zuständigen Stelle.